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Zahnmedizinische Extraleistungen

NEU AB 01.01.2024

Das Plus für Ihre Zahngesundheit

Im zahnmedizinischen Bereich bieten wir unseren Kundinnen und Kunden Extraleistungen an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre

Bei der Glattflächenversiegelung werden die Zahnoberflächen vor dem Anbringen der Brackets (Multiband-Behandlung) mit einem Speziallack „versiegelt“. Dadurch wird an den Bändern und Brackets der empfindliche Zahnschmelz durch das Versiegelungsmaterial geschützt. Die Glattflächenversiegelung kann von einem Zahnarzt, einer Zahnärztin, einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden durchgeführt werden.

Höhe der Erstattung
  • Bis zu 100 EUR im Kalenderjahr.
Voraussetzungen
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Multiband-Behandlung (kieferorthopädische Behandlung mit festsitzender Zahnspange).
  • Vorlage einer Rechnung mit namentlicher Nennung der Leistung.

Bei einer Fissuren- oder Zahnversiegelung verschließt der Zahnarzt oder die Zahnärztin kleine Rillen und Grübchen an den Zähnen mit einer dünnen Kunststoffschicht. Durch die Versiegelung können Bakterien nicht mehr in den Zahn eindringen und ihn schädigen.

Höhe der Erstattung
  • Bis zu 100 EUR im Kalenderjahr.
Voraussetzungen
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Gültig nur für die kleinen Backenzähne (4, 5) im bleibenden Gebiss. Die Fissurenversiegelung der großen Backenzähne (ab Zahn 6) ist eine Kassenleistung und kann direkt über die Versichertenkarte (eGK) abgerechnet werden.
  • Vorlage einer Rechnung mit namentlicher Nennung der Leistung.

Für alle Altersgruppen

Wenn Ihnen die Weisheitszähne entfernt werden müssen, erstatten wir Ihnen die Kosten für eine Betäubung mit Lachgas oder eine Vollnarkose.

Eine Behandlung mit Vollnarkose kann bei medizinischer Notwendigkeit auch direkt über die Versichertenkarte (eGK) abgerechnet werden, wenn eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Die medizinische Notwendigkeit wird u. a. bei folgendem Personenkreis anerkannt:

  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können.
  • Patientinnen oder Patienten, die wegen mangelnder Kooperation aufgrund geistiger Behinderung oder schwerer Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen.
Höhe der Erstattung
  • Bis zu 100 EUR im Kalenderjahr.
Voraussetzungen
  • Nur bei Entfernung der Weisheitszähne.
  • Vorlage einer Rechnung mit namentlicher Nennung der Leistung und dem Hinweis zur Weisheitszahnentfernung.

Die digitale Volumentomographie (DVT) ist eine detailgenaue Diagnostik. Dabei können kleinste Knochenstrukturen des Schädels dreidimensional dargestellt werden. Hauptsächlich genutzt wird diese Diagnostik bei der Beurteilung der genauen Lagebeziehung zwischen den Weisheitszähnen und dem Unterkiefer und Wurzelbehandlung.

Höhe der Erstattung
  • Bis zu 100 EUR im Kalenderjahr.
Voraussetzungen
  • Nur in Verbindung mit kieferchirurgischen Eingriffen (z. B. Wurzelbehandlung, Weisheitszahnentfernung)
  • Vorlage einer Rechnung mit namentlicher Nennung der Leistung und dem Hinweis auf den durchgeführten kieferchirurgischen Eingriff.

Die Kariesinfiltration ist eine Versorgung von Karies im Anfangsstadium ohne Bohren (mikroinvasive Behandlung mit einem speziellen Lack).

Höhe der Erstattung
  • Bis zu 60 EUR im Kalenderjahr.
Voraussetzungen
  • Vorlage einer Rechnung mit namentlicher Nennung der Leistung.