NEU AB 01.01.2024
Im zahnmedizinischen Bereich bieten wir unseren Kundinnen und Kunden Extraleistungen an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.
Bei der Glattflächenversiegelung werden die Zahnoberflächen vor dem Anbringen der Brackets (Multiband-Behandlung) mit einem Speziallack „versiegelt“. Dadurch wird an den Bändern und Brackets der empfindliche Zahnschmelz durch das Versiegelungsmaterial geschützt. Die Glattflächenversiegelung kann von einem Zahnarzt, einer Zahnärztin, einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden durchgeführt werden.
Bei einer Fissuren- oder Zahnversiegelung verschließt der Zahnarzt oder die Zahnärztin kleine Rillen und Grübchen an den Zähnen mit einer dünnen Kunststoffschicht. Durch die Versiegelung können Bakterien nicht mehr in den Zahn eindringen und ihn schädigen.
Wenn Ihnen die Weisheitszähne entfernt werden müssen, erstatten wir Ihnen die Kosten für eine Betäubung mit Lachgas oder eine Vollnarkose.
Eine Behandlung mit Vollnarkose kann bei medizinischer Notwendigkeit auch direkt über die Versichertenkarte (eGK) abgerechnet werden, wenn eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Die medizinische Notwendigkeit wird u. a. bei folgendem Personenkreis anerkannt:
Die digitale Volumentomographie (DVT) ist eine detailgenaue Diagnostik. Dabei können kleinste Knochenstrukturen des Schädels dreidimensional dargestellt werden. Hauptsächlich genutzt wird diese Diagnostik bei der Beurteilung der genauen Lagebeziehung zwischen den Weisheitszähnen und dem Unterkiefer und Wurzelbehandlung.
Die Kariesinfiltration ist eine Versorgung von Karies im Anfangsstadium ohne Bohren (mikroinvasive Behandlung mit einem speziellen Lack).