Sie hatten einen Unfall und müssen zum Arzt oder vielleicht sogar ins Krankenhaus? Wichtig ist jetzt erst einmal, dass Sie wieder gesund werden. Um die Kosten für Ihre Unfallbehandlung kümmern wir uns.
Bei der Prüfung, ob wir hierbei Schadenersatzansprüche gegenüber dritten Personen oder Versicherungsgesellschaften geltend machen können, benötigen wir Ihre Mithilfe. Dazu senden wir Ihnen einen Unfallfragebogen zu, den Sie bitte so detailliert wie möglich ausfüllen, sodass wir erkennen können, ob eventuell Fremdverschulden vorliegt. Informationen dazu haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.
Unter dem Begriff Unfall versteht man ein „zeitlich begrenztes, plötzliches, unfreiwilliges und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“. Dies kann sein:
Ärzte, Krankenhäuser, Rettungsdienste oder andere Leistungserbringer teilen uns so gut wie nie den genauen Hergang eines Unfalls mit. Wenn wir vom Arzt, Krankenhaus etc. eine Diagnose gemeldet bekommen, die auf eine Verletzung hinweist, versenden wir einen Unfallfragebogen. Oftmals können wir daher gar nicht erkennen, ob ein Unfall vorliegt. Hierfür fordert Sie der Gesetzgeber ausdrücklich auf, uns bei dieser Klärung zu unterstützen.
Bitte füllen Sie daher den Fragebogen so detailliert wie möglich aus und schicken ihn auf dem Postweg oder per Fax an uns zurück beziehungsweise geben ihn persönlich bei uns ab. Anhand Ihrer Angaben versuchen wir zu ermitteln, ob eventuell ein Schadenersatzanspruch entstanden sein könnte.
Wenn ein Unfall durch Dritte verursacht wurde, geht der Schadenersatzanspruch des Versicherten gesetzlich auf die R+V BKK über. Dies bedeutet, dass wir Ihre Behandlungskosten übernehmen und diese anschließend vom Verursacher oder von dessen Haftpflichtversicherung zurückfordern. Hier geht es um erhebliche Summen, die zur finanziellen Stabilität der R+V BKK beitragen.
Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Krankenkassen verpflichtet, jedem Hinweis auf einen Unfall nachzugehen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde prüft unsere Bemühungen auf diesem Gebiet sehr konsequent.
Der Anspruch geht auf die R+V BKK über, soweit es sich um Behandlungskosten handelt. Unabhängig davon bleibt es Ihnen selbstverständlich unbenommen – gegebenenfalls über einen Rechtsanwalt – Ihre eigenen Ansprüche (z. B. auf Schmerzensgeld, Schadenersatz usw.) beim Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer geltend zu machen.
Wir möchten die Versichertengemeinschaft der R+V BKK vor unnötigen Ausgaben bewahren und den Vorgaben des Gesetzgebers nachkommen. Darum bemühen wir uns um jede Unfallschilderung.
Bei einem Arbeitsunfall steht der Unfall im direkten Bezug zur Arbeit, dies bezieht sich auch auf Unfälle auf dem Weg zwischen Arbeit und Wohnung. Diese Behandlungskosten trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Hier fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen für Sie an. Von uns bereits getragene Behandlungskosten werden bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger geltend gemacht.
Gegen die Folgen von Arbeitsunfällen sind aber nicht nur Berufstätige versichert. Auch andere Personenkreise werden von der gesetzlichen Unfallversicherung „erfasst“, ohne das zu merken. Das sind zum Beispiel:
Und natürlich gilt der Versicherungsschutz auch hier immer für den direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.
Der Versand eines Unfallfragebogens wird indirekt durch die vom Arzt gestellte Diagnose ausgelöst. Die Diagnose gibt Aufschluss, um welche Art der Verletzung (z. B. Knieprellung) es sich handelt, nennt aber nicht deren Ursache. Sollten Sie einen Fragebogen erhalten, obwohl kein Unfall vorliegt, brauchen Sie den Fragebogen natürlich nicht auszufüllen.
Doch manchmal gibt es Ereignisse, die Sie im Gegensatz zu uns gar nicht als Unfall ansehen würden. Rufen Sie uns bitte auf jeden Fall an, auch wenn Sie keinen Unfall hatten oder wenn Sie annehmen, dass es sich bei einer Diagnose nicht um eine Unfallfolge handelt.
Es gibt nämlich neben den klassischen Unfällen weitere Situationen, aus denen Schadenersatzansprüche entstehen können. Hier einige Beispiele:
In solchen Fällen fragen wir ebenfalls mit einem Fragebogen bei Ihnen nach. Wir benötigen dann nähere Informationen von Ihnen. Auch hier empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch bei uns zu melden.
Da die Behandlungen möglicherweise an mehreren Tagen beziehungsweise von mehreren Leistungserbringern (Klinik, Arzt usw.) erbracht werden, ist es für uns nicht ersichtlich, ob es sich um ein und denselben Unfall handelt.
Das liegt daran, dass die Behandlungsmaßnahmen an unterschiedlichen Tagen bzw. von verschiedenen Leistungserbringern (Klinik, Arzt, etc.) erbracht wurden. In diesem Fall können wir nicht immer erkennen, ob es sich um dieselben Unfallfolgen oder vielleicht um einen weiteren Unfall handelt. Haben Sie für ein und denselben Unfall bereits einen Fragebogen an uns zurückgesandt und erhalten von uns einen weiteren Fragebogen, genügt ein Anruf.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall entstehen Ihnen durch Beantwortung des Fragebogens keine Nachteile.
Trotzdem bitten wir Sie vor allem, wenn noch weitere Personen an dem Unfall beteiligt waren, genaue Angaben zu allen Beteiligten und deren Haftpflichtversicherungen zu machen. Sogar bei selbst verschuldeten (Verkehrs-)Unfällen kann die R+V BKK Schadenersatzansprüche bei Versicherungen geltend machen, ohne dass Ihnen oder einem weiteren Unfallbeteiligten hieraus Nachteile entstehen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0611 99909-872 gerne zur Verfügung.