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Auslandsreiseschutz

Während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land, einem Abkommensstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben Sie Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens, und zwar zu denselben Bedingungen und Kosten, wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Um diesen Anspruch nachweisen zu können, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK bzw. englisch EHIC).

Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ist an der blauen Färbung und den Europasternen einfach zu erkennen.

Die EHIC hat in folgenden Ländern Gültigkeit:

Hinweis: Die nachfolgenden länderspezifischen PDF-Dokumente sind auf den Internetseiten der DVKA hinterlegt.

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei benötigen Sie einen speziellen Auslandskrankenschein, den Sie bei uns anfordern können.

Bitte beachten Sie die Zusatzinformationen zur stationären Versorgung in der Türkei und zusätzliche Hinweise zu Krankenhäusern in der Türkei.

Informationen für Arbeitnehmer und Rentner im Ausland erhalten Sie bei der DVKA unter www.dvka.de.

Die EHIC ist nicht anwendbar in europäischen „Kleinstaaten“:

Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt, Britische Kanalinseln

Wichtig:

  • Die EHIC ist kein Ersatz für eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Es werden Ihnen weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung (z. B. einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland) noch andere Kosten erstattet, die Ihnen eventuell entstehen könnten.
  • Die EHIC übernimmt nicht Ihre Kosten, wenn Sie mit der Absicht einer medizinischen Behandlung ins Ausland reisen.
  • Die EHIC gewährleistet keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen Länder unterscheiden sich voneinander. Das heißt, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts zu zahlen brauchen, in anderen Ländern eventuell kostenpflichtig sind.

Wir raten Ihnen daher dringend, eine private Auslandreise-Krankenversicherung (z. B. bei der R+V Krankenversicherung AG) abzuschließen, selbst wenn Sie nur in EU-Länder reisen!

Kostenerstattung

In den entsprechenden Merkblättern der Reiseländer finden Sie wichtige Hinweise zur Kostenerstattung von Rechnungen bei vorübergehenden Aufenthalten.

Wurde eine Behandlung nicht wie beschrieben in Anspruch genommen und abgerechnet, lassen Sie sich bitte eine Rechnung ausstellen, aus der die erbrachten Leistungen genau hervorgehen. Wir werden dann prüfen, ob wir uns an den Kosten beteiligen können. Für diesen Zweck verwenden Sie bitte unseren Vordruck.

Linktipp: Informationen zur Nutzung der EHIC

Die Europäische Kommission informiert auf ihren Internetseiten über die Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte. Neben allgemeinen Informationen zur EHIC finden Sie dort eine Übersicht über länderspezifische Notrufnummern, inbegriffene Behandlungen und Kosten, Hinweise zur Beantragung einer Kostenerstattung sowie Kontaktinformationen im Falle eines Kartenverlusts.

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