Jährlich erkranken Tausende von Menschen an gefährlichen Infektionskrankheiten, die der Gesundheit dauerhaft schaden oder gar zum Tod führen können.
Da es bei vielen dieser Krankheiten keine ursächlichen Behandlungsmöglichkeiten gibt, ist Vorbeugen besonders wichtig. Das klassische Mittel hierzu sind Schutzimpfungen. Wir übernehmen die Kosten für sämtliche Standardimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfiehlt. Nähere Informationen können Sie dem Impfkalender der STIKO entnehmen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie sich für Impfleistungen interessieren, die über die Standardimpfung hinausgehen, da wir die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen erstatten können.
Die Kosten für Standardimpfungen werden in der Regel direkt mit uns abgerechnet, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Erkrankung/Erreger | Lebensalter/-phase |
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Diphterie | Säuglingsalter (bis 14 Monate) |
Haemophilus influenzae Typ b (Hib) | Säuglingsalter (bis 14 Monate) |
Hepatitis B (HB) | Säuglingsalter (bis 14 Monate) |
Herpes Zoster | Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre |
HPV | Kinder/Jugendliche im Alter von 9 bis 14 Jahren |
Influenza | Standardimpfung ab 60 Jahren |
Masern | Säuglings- bis Kleinstkindsalter (bis 24 Monate) sowie nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus |
Meningokokken (Typ C) | Ab dem 2. Lebensjahr |
Mumps | Säuglings- bis Kleinstkindsalter (bis 24 Monate) |
Pertussis | Säuglingsalter (bis 14 Monate), einmalige Standardimpfung für Erwachsene |
Pneumokokken | Säuglingsalter (bis 14 Monate), Standardimpfung ab 60 Jahren |
Poliomyelitis | Säuglingsalter (bis 14 Monate) |
Rotavirus | Säuglingsalter (bis 4 Monate) |
Röteln | Säuglings- bis Kleinstkindsalter (bis 24 Monate) |
Tetanus | Säuglingsalter (bis 14 Monate) |
Varizellen | Säuglings- bis Kleinstkindsalter (bis 24 Monate) |
Damit der Schutz vor Krankheiten erhalten bleibt, erfordern viele Impfungen in bestimmten zeitlichen Abständen eine Auffrischung. In der Regel werden die Kosten für die Auffrischung vom Arzt direkt mit uns abgerechnet, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Erkrankung | Lebensalter/-phase |
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Diphterie | 5 bis 6 Jahre 9 bis 17 Jahre Ab 18 alle 10 Jahre nach der letzten Dosis |
Pertussis | 5 bis 6 Jahre 9 bis 17 Jahre |
Poliomyelitis | 9 bis 17 Jahre |
Tetanus | 5 bis 6 Jahre 9 bis 17 Jahre Ab 18 alle 10 Jahre nach der letzten Dosis |
Ein unvollständiger Impfschutz liegt vor, wenn eine Immunisierung gegen eine Erkrankung nicht vollständig abgeschlossen wurde. In der Regel werden die anfallenden Kosten für eine komplettierende Impfung direkt vom Arzt mit uns abgerechnet, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Erkrankung | Lebensalter/-phase |
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Diphterie | Alle Erwachsenen mit fehlendem Impfschutz, oder wenn die letzte Gabe länger als 10 Jahre zurückliegt |
Poliomyelitis | Alle Erwachsenen mit fehlendem Impfschutz |
Tetanus | Alle Erwachsenen mit fehlendem Impfschutz, oder wenn die letzte Gabe länger als 10 Jahre zurückliegt |
Eine Impfung kann aus den verschiedensten Gründen erforderlich sein – z. B. aufgrund von Erbkrankheiten, persönlicher Lebensführung oder regionalen Gegebenheiten. Wir bzw. Ihr Arzt beraten Sie gerne, unter welchen Voraussetzungen eine Direktabrechnung mit uns möglich ist.
Sind Impfungen aus beruflich bedingten Gründen erforderlich, wenden Sie sich bitte vorrangig an Ihren Arbeitgeber. Werden die Kosten vom Arbeitgeber nicht übernommen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Bei Reisen in Länder, für die die STIKO eine vorbeugende Reiseimpfung empfiehlt, übernehmen wir 80 % der Impfstoffkosten (bis zu 80 EUR der jeweiligen Impfdosis).
Darüber hinaus erstatten wir pro Verabreichung bis zu 14 EUR für die ärztliche Behandlung, jedoch nicht mehr als der tatsächliche Rechnungsbetrag. Bitte reichen Sie uns hierzu die Original-Rezepte und -Quittungen mit dem Hinweis auf Ihr Urlaubsland ein.
Gegen die folgenden Krankheiten können Sie sich impfen lassen:
Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Poliomyelitis, Tollwut und Typhus.
Auf den Internetseiten des Centrums für Reisemedizin finden Sie aktuelle Impfempfehlungen zu verschiedenen Reiseländern.
Kostenübernahme für Impfung gegen HPV-Infektionen
Die R+V BKK beteiligt sich an den Kosten der HPV-Schutzimpfung für Kinder ab 9 Jahren. Die Abrechnung von 9 bis 14 Jahren kann sogar kostenfrei über die Versichertenkarte erfolgen. Wird die Impfung in diesem Alter versäumt, werden auch die Kosten für die Nachholimpfung bis spätestens zum vollendeten 18. Lebensjahr übernommen.
Humane Papillomviren (HPV) werden vorwiegend durch ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen und können bei Frauen Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) auslösen. Etwa 70 % der sexuell aktiven Bevölkerung infiziert sich mindestens einmal im Leben mit HPV. Die Erkrankung bleibt allerdings meist unbemerkt und heilt nach einiger Zeit aus. Häufigste Folge einer HPV-Infektion ist die Bildung von Feigwarzen im Genital- bzw. Analbereich. Die ansteckenden Hautwucherungen sind unästhetisch, aber in der Regel harmlos.
In einigen wenigen Fällen nisten sich die Viren im Gebärmutterhals ein und können Jahrzehnte später Karzinome verursachen. Das Risiko, im Laufe des Lebens an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, ist umso höher, je jünger eine Frau bei ihrem ersten Geschlechtsverkehr ist. Dies liegt u. a. daran, dass mit den Jahren sexueller Aktivität gemeinhin auch die Anzahl der (möglicherweise infizierten) Sexualpartner steigt. Eine Schutzimpfung gegen HPV ist somit am sinn- und wirkungsvollsten, wenn sie vor dem „ersten Mal“ erfolgt und eine Infektion weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg wirkt nämlich eine HPV-Impfung ausschließlich vorbeugend: Der Impfstoff hat auf bereits vorhandene Feigwarzen, Zellveränderungen oder Karzinome keinen Einfluss. Zur Ausbildung eines vollständigen Impfschutzes sind drei Injektionen in den Oberarm notwendig, die innerhalb eines halben Jahres verabreicht werden. Der Impfschutz hält dann nach bisherigen Erkenntnissen mindestens vier bis fünf Jahre an.
Die HPV-Immunisierung ist freilich kein Freischein für ungeschützte Sexualkontakte, da eine lebensbedrohliche Infektionskrankheit wie AIDS bislang durch keine Impfung der Welt verhindert werden kann. Auf die Verwendung von Kondomen sollte folglich beim Sex auf keinen Fall verzichtet werden.
Vollständige Kostenübernahme
Für Versicherte von 9 bis 14 Jahren können die Kosten der HPV-Impfung vollständig über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Versäumte Impfungen werden bis spätestens zum vollendeten 18. Lebensjahr übernommen.
Teilweise Kostenübernahme
Um sich über diese gesetzliche Leistung hinaus an den Kosten des HPV-Impfstoffs bei einem weiteren Personenkreis beteiligen zu dürfen, hat die R+V BKK die HPV-Impfung in ihrer Satzung geregelt. Für selbstgezahlte ärztlich empfohlene Impfungen gegen HPV-Infektionen erstattet die R+V BKK 50 % der Kosten für den Impfstoff sowie die Kosten für die ärztliche Leistung bis zu einer Höhe von 14 EUR pro Verabreichung. Die Abrechnung erfolgt hierbei über eine privat zu zahlende Arztrechnung, die dann zur Teilerstattung bei uns eingereicht werden kann.
Nach wie vor bleibt die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung eine der wichtigsten Maßnahmen zur Krebsprävention und sollte von allen Frauen ab 20 Jahren regelmäßig wahrgenommen werden. Eine HPV-Impfung kann diese Untersuchung auf keinen Fall ersetzen.
Wie bedeutsam die Krebsfrüherkennung im Hinblick auf die Heilungschancen ist, können Sie auch im Ratgeber „Gebärmutter- und Eierstockkrebs“ der Deutschen Krebshilfe nachlesen. Er steht unter www.krebshilfe.de als PDF-Dokument zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Gegen Borreliose stehen bisher leider keine Impfstoffe zur Verfügung.
Wenn Sie aber wissen möchten, ob Sie sich durch einen Zeckenbiss mit Borrelien infiziert haben könnten, senden Sie die Zecke (egal in welchem Zustand) in einem gut verschlossenen Plastiktütchen gemeinsam mit dem ausgefüllten Anforderungsschein an:
Labor Enders
Rosenbergstraße 85
70193 Stuttgart
Das Labor testet Ihren Blutsauger und teilt Ihnen innerhalb weniger Tage das Ergebnis mit. Gegebenenfalls können Sie so auf eine präventive Antibiotika-Kur verzichten. Bei diesem Angebot handelt es sich um eine private Leistung. Die Kosten können leider nicht erstattet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Labors unter:
www.labor-enders.de/243.html