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BKK Kinderwunsch

Wir unterstützen Ihre Familienplanung

In Deutschland ist laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend etwa jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Für die Erfüllung ihres Kinderwunsches sind sie auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen. Doch die Behandlung stellt für die Betroffenen nicht nur körperlich und seelisch, sondern oftmals auch finanziell eine besondere Belastung dar. Wir unterstützen daher unsere Versicherten zusätzlich zur gesetzlichen Regelleistung mit unserem Programm BKK Kinderwunsch.

Die gesetzliche Regelleistung bei einer künstlichen Befruchtung sieht eine Kostenbeteiligung von 50 % bei den ersten drei Behandlungsversuchen vor. Bei einer Teilnahme an unserem bundesweiten Programm BKK Kinderwunsch, das wir zusammen mit dem Berufsverband der Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e. V.) entwickelt haben, unterstützen wir Sie zusätzlich.

Bei einer Teilnahme an unserem bundesweiten Programm BKK Kinderwunsch unterstützen wir Sie zusätzlich zur gesetzlichen Regelleistung mit den folgenden Leistungen:

In-vitro-Fertilisation (IVF)

Zuschuss in Höhe von:

  • 50 % der Kosten der Regelversorgung zu den Behandlungsversuchen 1 bis 3 für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres.
  • 800 EUR (einmalig) zum 4. Behandlungsversuch nach dem vollendeten 3. Behandlungsversuch ohne Lebendgeburt bzw. nach Ausschöpfen des Anspruchs aus der Regelversorgung.
  • 1.000 EUR zu den Behandlungsversuchen 1 bis 3 für Frauen nach Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres.

Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

Zuschuss in Höhe von:

  • 50 % der Kosten der Regelversorgung zu den Behandlungsversuchen 1 bis 3 für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres.
  • 1.000 EUR (einmalig) zum 4. Behandlungsversuch nach dem vollendeten 3. Behandlungsversuch ohne Lebendgeburt bzw. nach Ausschöpfen des Anspruchs aus der Regelversorgung.
  • 800 EUR zu den Behandlungsversuchen 1 bis 3 für Frauen nach Vollendung des 40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres.

Kryozyklus

Zuschuss in Höhe von:

  • Zweimalige Beteiligung in Höhe von 350 EUR.
  • Zeitpunkt: bei Vorliegen befruchteter, kryokonservierter Eizellen, jedoch nicht im Zusammenhang mit einem „freeze-all“-Zyklus (Transfer innerhalb von 3 Monaten Stimulationsbeginn).

Blastozystenkultur

Zuschuss in Höhe von:

  • Zweimalige Beteiligung in Höhe von 250 EUR.
  • Zeitpunkt: Frühestens beim ersten Blastozystentransfer.
  • Die Voraussetzungen des „deutschen Mittelweges“ werden eingehalten.

  • Bei medizinischer Notwendigkeit unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der „In-vitroFertilisation“ (IVF) zur „Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion“ (ICSI).
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei Embryonen.
  • Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind.

Der Anspruch auf Kinderwunschbehandlung von verheirateten Kinderwunschpaaren besteht von Vollendung des 25. Lebensjahres bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres der Frau bzw. bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Manns. Die Altersgrenzen müssen in jedem Zyklusfall zum Zeitpunkt des ersten Zyklustages im Spontanzyklus, des ersten Stimulationstages im Stimulationszyklus bzw. des ersten Tages der Down-Regulation erfüllt sein.

Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist die Mitgliedschaft der Ehefrau bei der R+V BKK (alternativ Mitgliedschaft des Ehemannes bei der R+V BKK und Mitgliedschaft der Ehefrau bei einer anderen an BKK Kinderwunsch teilnehmenden BKK). Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag Ihrer Unterzeichnung. An die Teilnahmeerklärung sind Sie ein Jahr gebunden. Ihre am Programm teilnehmenden Ärzte werden Sie umfassend über die Inhalte und Ziele des Programms informieren.

Ihr Recht auf freie Arztwahl unter den teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentren bleibt auch während der Teilnahme erhalten.

Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Embryotransfer auf maximal zwei Embryonen beschränkt wird.

Für Ihre Teilnahme an unserem Versorgungsangebot BKK Kinderwunsch wenden Sie sich bitte an eines der Zentren bzw. eine Ärztin oder einen Arzt, die an dem Versorgungsvertrag teilnehmen. Eine entsprechende Übersicht finden Sie auf www.bkk-bayern.de/versicherte/bkk-fuer-familien unter der Rubrik „BKK Kinderwunsch – Informationen für Versicherte“.

Das Zentrum für Reproduktionsmedizin übergibt Ihnen die Teilnahmeunterlagen (Patienteninformation, ausgefüllte Teilnahmeerklärung) zusammen mit weiteren medizinischen Unterlagen (z. B. den vollständig ausgefüllten Behandlungsplan). Die Unterlagen senden Sie uns bitte zur Genehmigung zu.

Erfahren Sie mehr zu BKK Kinderwunsch unter www.kinderwunsch-bayern.de.

Wir unterstützen Sie gern und wünschen Ihnen auf Ihrem Weg viel Erfolg. Die BKK Kinderwunsch-Zentren werden Sie dabei aktiv unterstützen. Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre R+V BKK.

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