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BKK Kinderwunsch

Wir unterstützen Ihre Familienplanung

In Deutschland ist laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend etwa jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Für die Erfüllung ihres Kinderwunsches sind sie auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen. Doch die Behandlung stellt für die Betroffenen nicht nur körperlich und seelisch, sondern oftmals auch finanziell eine besondere Belastung dar. Wir unterstützen daher unsere Versicherten zusätzlich zur gesetzlichen Regelleistung mit unserem Programm BKK Kinderwunsch.

Die gesetzliche Regelleistung bei einer künstlichen Befruchtung sieht eine Kostenbeteiligung von 50 Prozent bei den ersten drei Behandlungsversuchen vor. Bei einer Teilnahme an unserem bundesweiten Programm BKK Kinderwunsch, das wir zusammen mit dem Berufsverband der Reproduktionsmedizin Bayern (BRB e. V.) entwickelt haben, unterstützen wir Sie zusätzlich.

Bei einer Teilnahme an unserem bundesweiten Programm BKK Kinderwunsch unterstützen wir Sie zusätzlich zur gesetzlichen Regelleistung mit den folgenden Leistungen:

  • Einmalige Beteiligung an einem Kryozyklus nach erfolgtem Transfer (nicht in Zusammenhang mit einem „freeze all“) in Höhe von 350 EUR.
  • Einmalige Beteiligung an einer Blastozystenkultur nach erfolgtem Transfer (nicht zusammen mit einem Kryozyklus) in Höhe von 250 EUR.
  • Drei Versuche mit der „In-vitro-Fertilisation (IVF)“ oder der „Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI)“ mit einem Zuschuss in Höhe der Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (IVF derzeit: 504,02 EUR) bzw. (ICSI derzeit: 710,07 EUR) nach erfolgtem Transfer (sofern der Transfer innerhalb von 3 Monaten nach Zyklusbeginn erfolgt).
  • Einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden 4. Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer.*
  • Bei medizinischer Notwendigkeit unbürokratischer und einfacher Verfahrenswechsel von der „In-vitroFertilisation“ (IVF) zur „Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion“ (ICSI).
  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre (erster Zyklustag vor Vollendung des 42. Lebensjahres).*
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei Embryonen.
  • Vermeidung einer zusätzlichen hormonellen Stimulationsbehandlung, sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind.

* Für Kinderwunschpaare, bei denen die Frau das 40. Lebensjahr vollendet hat oder den 4. Behandlungsversuch durchführt, handelt es sich um einen Zuschuss für den Behandlungsversuch nach erfolgtem Transfer (Zuschusshöhe analog zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für das medizinisch angezeigte Verfahren IVF oder ICSI in Höhe von 50 %).

Die restlichen Kosten (z. B. Medikamente und ärztliche Nebenleistungen der künstlichen Befruchtung) sind bei Versicherten über 40 Jahre oder im 4. Versuch vollständig privat zu leisten. Ein sogenannter Abbruchszyklus (geplanter Behandlungszyklus, der aus medizinischen Gründen vor der Follikelpunktion oder nach der Follikelpunktion ohne identifizierbare Eizelle abgebrochen wird) wird nicht übernommen.

Teilnehmen können Sie ab Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern Ihr Ehemann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist lediglich Ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung und unsere Einwilligung. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag Ihrer Unterzeichnung. An die Teilnahmeerklärung sind Sie ein Jahr gebunden. Ihre am Programm teilnehmenden Ärzte werden Sie umfassend über die Inhalte und Ziele des Programms informieren.

Ihr Recht auf freie Arztwahl unter den teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentren bleibt auch während der Teilnahme erhalten.

Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Embryotransfer auf maximal zwei Embryonen beschränkt wird.

Für Ihre Teilnahme an unserem Versorgungsangebot BKK Kinderwunsch wenden Sie sich bitte an eines der Zentren bzw. eine Ärztin oder einen Arzt, die an dem Versorgungsvertrag teilnehmen. Eine entsprechende Übersicht finden Sie auf www.bkk-bayern.de/versicherte/bkk-fuer-familien unter der Rubrik „BKK Kinderwunsch – Informationen für Versicherte“.

Erfahren Sie mehr zu BKK Kinderwunsch unter www.kinderwunsch-bayern.de.

Wir unterstützen Sie gern und wünschen Ihnen auf Ihrem Weg viel Erfolg. Die BKK Kinderwunsch-Zentren werden Sie dabei aktiv unterstützen. Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich hierzu gern an Ihre R+V BKK.

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