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Stationäre und ambulante Hospizleistungen

Die Hospiz- bzw. Palliativversorgung beinhaltet die Begleitung und Betreuung schwerstkranker Menschen, die sich in der letzten Lebensphase befinden. Auch die Begleitung der Angehörigen ist hierbei von Bedeutung.

Ziel ist der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, auch in der finalen Lebensphase.

Menschliche Nähe und Zuwendung und vor allem die Linderung von Schmerzen sollen den sterbenden und schwerstkranken Menschen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglichen. Egal ob zu Hause oder in stationären Hospizen.

Eine finanzielle Eigenbeteiligung fällt selbstverständlich nicht an.

Die Verordnung der Leistungen läuft wie folgt:

Der Arzt verordnet die ambulante Hospizleistung (SAPV – Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) auf dem sogenannten Formular 63. Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet, dass dadurch seine Lebenserwartung begrenzt ist. Zudem muss der Patient eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant, im Haushalt des schwerstkranken Menschen oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann. Diese Verordnung muss uns übermittelt werden.

Der Arzt stellt die „Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung nach §39a Abs. 1 SGB V“ aus und übermittelt diese an uns. Die vollstationäre Hospizversorgung rückt immer dann in den Fokus, wenn ein Verbleib in der Häuslichkeit nicht (mehr) möglich ist.

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