Künstliche Befruchtung

Der Wunsch nach einem Kind lässt sich manchmal nicht so einfach umsetzen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen!

Glücklicherweise kann die fortschrittliche Medizin heutzutage bei der Familienplanung helfen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Unter folgenden gesetzlichen Voraussetzungen, können wir uns an den Kosten für die künstliche Befruchtung beteiligen:

  • Behandlungsplan
    Der Behandlungsplan Ihrer Facharztpraxis muss vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung bei uns eingereicht werden.
  • Medizinische Notwendigkeit und hinreichende Chancen
    Es bestehen sowohl die medizinische Notwendigkeit als auch hinreichende Chancen, dass durch die ausgewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
  • Altersgrenzen
    Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt. Als Frau müssen Sie jünger als 40 und als Mann jünger als 50 Jahre sein.
  • Unser Leistungs-Plus: Wir unterstützen Sie über den gesetzlichen Anspruch hinaus bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres im Rahmen unseres Programms BKK Kinderwunsch.
  • Sie sind verheiratet. Es besteht kein Anspruch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, gleichgeschlechtlichen oder unverheirateten Paaren. Gleichgeschlechtliche Paare oder nicht verheiratete Paare können ggf. Förderungen durch Bund oder Länder erhalten. Informationen finden Sie im Informationsportal Kinderwunsch des BMFSFJ.
  • Es dürfen nur Ei -und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.

Haben Sie sich für eine Kinderwunschbehandlung entschieden und erfüllen die Voraussetzungen, kann es losgehen.

Um die Behandlung zu beginnen, wenden Sie sich bitte an ein Kinderwunschzentrum Ihrer Wahl. Dort erfolgen eine gründliche ärztliche Beratung und Untersuchung. Je nach Diagnose, wird die passende Methode der künstlichen Befruchtung mit den größten Erfolgsaussichten ausgewählt.

Es wird ein Behandlungsplan erstellt. Dieser muss vor Beginn der Behandlung der entsprechenden Krankenkasse beider Partner vorgelegt werden. Sind Sie beide bei uns versichert, erledigen wir direkt alles für Sie.

Auf dem Plan bestätigen wir unsere Kostenübernahme. Unser Anteil von 50 % der genehmigten Behandlungskosten sowie der notwendigen Arzneimittelversorgung werden im Anschluss direkt über Ihre Krankenversicherungskarte abgerechnet. Ihren Eigenanteil von 50 % der entstandenen Kosten stellt Ihnen die behandelnde Praxis in Rechnung.

Weitere Informationen zum Ablauf und den Behandlungsmethoden finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gut zu wissen

Um den Eigenanteil weiter zu reduzieren, gibt es in einigen Bundesländern für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen. Ob dies in Ihrem Bundesland möglich ist und ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen zur Förderung erfüllen, können Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend prüfen.

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Unter Kryokonservierung versteht man das Tiefgefrieren von Körperzellen in flüssigem Stickstoff. Bei bestimmten keimzellenschädigen Behandlungen, z. B. im Rahmen einer Krebserkrankung, kann die Fortpflanzungsfähigkeit danach eingeschränkt sein.

Ist die Familienplanung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen übernommen werden. Ob eine Schädigung der Keimzellen zu befürchten ist, kann Ihr behandelnder Arzt einschätzen. Haben Sie Fragen zum weiteren Vorgehen? Melden Sie sich gerne bei uns.

BKK Kinderwunsch – Künstliche Befruchtung (Zusatzleistungen)

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