Stand: 15.12.2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) dient als zentrale digitale Plattform zur sicheren Speicherung, Verwaltung und Bereitstellung personenbezogener Gesundheitsdaten. Die ePA-App ermöglicht Ihnen den komfortablen Zugriff auf Ihre ePA sowie die Nutzung verschiedener damit verbundener Funktionen. Um eine transparente, rechtskonforme und sichere Nutzung der Anwendung zu gewährleisten, bedarf es klarer Regelungen.
Die allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) legen die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung der Anwendung ePA in der ePA-App fest. Sie regeln das Nutzungsverhältnis zwischen der R+V BKK als Anbieter der ePA und Ihnen als Nutzende der ePA in der ePA-App. Ziel dieser Nutzungsbedingungen ist es,
Durch die aktive Einwilligung der Nutzungsbedingungen in der ePA-App erkennen Sie diese als verbindlich an.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Funktionen, Dienste und Interaktionen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) über die ePA-App stehen. Dazu zählen insbesondere:
Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für das Verhältnis zwischen der R+V BKK und Ihnen. Abweichende oder zusätzliche Regelungen für Leistungserbringer, technische Dienstleister oder andere berechtigte Dritte fallen nicht unter diesen Geltungsbereich und sind separat geregelt.
Zur besseren Verständlichkeit werden die folgenden Begriffe in diesen Nutzungsbedingungen wie folgt verwendet:
Die R+V Betriebskrankenkasse, Kreuzberger Ring 21, 65205 Wiesbaden, Telefonnummer: 0611 99909-0, E-Mail-Adresse: epa@ruv-bkk.de , im Folgenden „R+V BKK“ genannt, bietet ihren Versicherten, also Ihnen, seit dem 15. Januar 2025 die Nutzung einer versichertengeführten, von der Gesellschaft für Telematik zugelassenen, elektronischen Patientenakte (ePA) nach dem Opt-Out-Verfahren nach § 342 Abs. 1 Satz 2 SGB V als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen an.
Die ePA sowie die dazugehörige ePA-App werden Ihnen von der R+V BKK kostenlos zur Verfügung gestellt. Die ePA-App sowie die Informations- und Nutzungsdokumente sind so gestaltet, dass sie den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) entsprechen. Ziel ist es, allen Versicherten – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zur elektronischen Patientenakte zu ermöglichen. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit können Nutzende der Webseite www.ruv-bkk.de/barrierefreiheit/epa entnehmen.
Die R+V BKK hat nach § 342a SGB V eine Ombudsstelle eingerichtet. Diese dient als unabhängige Anlaufstelle für Sie und unterstützt Sie während der gesamten Laufzeit der Nutzung der ePA. Sie können sich mit allen Fragen, Anliegen oder Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung der ePA an diese Ombudsstelle wenden.
Die Ombudsstelle berät Sie insbesondere bei der Klärung von Fragen zur Nutzung der ePA sowie bei technischen, organisatorischen und prozessbezogenen Fragestellungen. Sie wirkt darüber hinaus vermittelnd zwischen Ihnen und der R+V BKK, sofern Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der ePA auftreten.
Sie können die Ombudsstelle per E-Mail an epa-ombudsstelle@ruv-bkk.de kontaktieren.
Die Verwaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) über die ePA-App setzt folgende Bedingungen voraus:
Versicherte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können nach § 341 Abs. 2 SGB V eigenständig über die Nutzung ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) entscheiden, sofern die erforderliche Einsichtsfähigkeit vorliegt. Die Registrierung und Nutzung der ePA erfolgen dabei unter den gleichen technischen und rechtlichen Bedingungen wie bei volljährigen Nutzenden.
Für Versicherte unter 15 Jahren sowie für nicht einsichtsfähige Jugendliche übernehmen die gesetzlichen Vertreter – etwa Eltern oder Sorgeberechtigte – die Verwaltung der ePA. Sie können in der ePA-App als berechtigte Personen hinterlegt werden und erhalten dadurch Zugriff auf die ePA des minderjährigen Versicherten. Dabei sind sie verpflichtet, im besten Interesse des Minderjährigen zu handeln und dessen Rechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung zu wahren.
Sobald der Versicherte das 15. Lebensjahr vollendet und einsichtsfähig ist, kann er seine ePA eigenständig verwalten und bestehende Vertretungen nach Bedarf widerrufen oder anpassen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet Versicherten eine zentrale digitale Plattform zur strukturierten Verwaltung ihrer persönlichen Gesundheitsdaten. Über die ePA-App der Krankenkasse können medizinische Dokumente – etwa Befunde, Arztbriefe oder Laborergebnisse – sicher gespeichert, eingesehen und verwaltet werden. Die Anwendung ermöglicht es den Versicherten, ihre Gesundheitsinformationen jederzeit und ortsunabhängig verfügbar zu machen und dadurch ihre medizinische Versorgung aktiv zu unterstützen.
Darüber hinaus können Versicherte über die ePA-App Zugriffsrechte für Leistungserbringer individuell steuern, Berechtigungen erteilen oder widerrufen sowie detaillierte Protokolldaten zu erfolgten Zugriffen einsehen. Die ePA schafft damit ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle und fördert eine selbstbestimmte, datenschutzkonforme Nutzung sensibler Gesundheitsdaten im Rahmen der persönlichen Gesundheitsversorgung.
Weitere detaillierte Informationen
können Sie dem Informationsmaterial entnehmen, welches von Ihnen während der gesamten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen über www.ruv-bkk.de/ratgeber-und-service/service/online-services/elektronische-patientenakte/ abgerufen werden kann. Wir lassen Ihnen das umfangreiche Dokument bei Bedarf gerne zukommen.
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, haben Sie keinen Anspruch auf die Überlassung der ePA in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die R+V BKK behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung Ihrer Interessen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen der ePA zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Sie werden rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert und bekommen Gelegenheit, die von Ihnen gespeicherten Daten aus der ePA zu exportieren.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihre persönliche digitale Akte, die Sie selbst verwalten. Die Nutzung der ePA und der ePA-App ist freiwillig. Sie können jederzeit entscheiden, welche Funktionen Sie nutzen oder ablehnen. Damit alles reibungslos funktioniert, müssen Ihre Angaben gegenüber der R+V BKK vollständig und korrekt sein und während der gesamten Nutzung aktuell gehalten werden. Alle in der ePA gespeicherten Informationen sollten nach bestem Wissen richtig sein.
Die ePA darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Dritten darf nur dann Zugriff auf Ihre Daten gewährt werden, wenn dies in der ePA ausdrücklich erlaubt ist. Die Weitergabe Ihrer Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Sie sind für alle Aktivitäten in der ePA, die mit Ihren Zugangsdaten erfolgen, selbst verantwortlich.
Es ist verboten, die ePA für rechtswidrige, beleidigende, obszöne, gewaltverherrlichende oder betrügerische Handlungen zu nutzen, insbesondere:
Sie tragen die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Inhalte in Ihrer ePA. Die R+V BKK stellt nur die technische Plattform bereit und überprüft die Inhalte nicht. Mängel, Störungen oder Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich gemeldet werden.
Sie sollen die R+V BKK bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem Sie insbesondere auftretende Probleme konkret beschreiben, die R+V BKK umfassend informieren und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren.
Für die Nutzung der ePA muss sichergestellt sein, dass Gerät und Betriebssystem nicht manipuliert oder unsicher verändert wurden (z. B. kein Rooten oder Jailbreak). Die Software der ePA darf nicht zurückübersetzt, disassembliert, verändert, öffentlich zugänglich gemacht oder verbreitet werden. Ausgenommen ist eine teilweise Dekompilierung zur Interoperabilität mit anderen Programmen nach § 69e Urheberrechtsgesetz, nachdem die R+V BKK zuvor über die benötigten Informationen informiert wurde.
Die ePA darf keine Inhalte enthalten, die:
Die Datenverarbeitung im Rahmen der ePA erfolgt nach Maßgabe der
Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils gültigen Datenschutzhinweisen der R+V BKK und können auf der Webseite www.ruv-bkk.de/datenschutz/epa eingesehen werden.
Die R+V BKK gewährleistet die grundsätzliche Funktions- und Betriebsfähigkeit der ePA in der jeweils aktuellen für Sie verfügbaren Version. Auftretende Fehler werden innerhalb angemessener Frist behoben. Die R+V BKK stellt sicher, dass der Nutzung der ePA keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Keinen Mangel stellen insbesondere folgende Umstände dar:
Im Rahmen ihrer Nachbesserungspflicht stellt die R+V BKK Updates im jeweiligen App-Store zum Herunterladen bereit und bietet Support zur Behebung von Installations- und Aktualisierungsproblemen an.
Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der von Ihnen oder von Dritten in der ePA gespeicherten Daten übernimmt die R+V BKK keine Gewähr. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die ePA kann aufgrund technischer Störungen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein. Ein Anspruch auf jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Die R+V BKK ist nicht verpflichtet, bestimmte Anwendungen oder Inhalte dauerhaft bereitzuhalten.
Die R+V BKK haftet:
Bei Störungen infolge höherer Gewalt, Streiks, behördlichen Anordnungen, Energie- oder Transportausfällen sowie sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches der R+V BKK oder ihrer Vorlieferanten liegen, besteht keine Haftung. Wird die Leistungserbringung dadurch unmöglich, entfällt die Leistungspflicht.
Stammen in der ePA gespeicherte Daten, Dateien und Informationen von Dritten und werden lediglich durch die R+V BKK verarbeitet, übernimmt die R+V BKK keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
Bei Datenverlust haftet die R+V BKK nur, sofern Sie den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit Ihren Daten nachgekommen sind.
Die Haftung für die Wiederherstellung Ihrer Daten ist der Höhe nach auf jene Kosten beschränkt, die erforderlich sind, um ordnungsgemäß gesicherte Daten aus maschinenlesbaren Material mit vertretbarem Aufwand zu rekonstruieren.
Unberührt bleiben Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Fall einer übernommenen Garantie. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten gleichermaßen für Ansprüche gegen gesetzliche Vertretende, leitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen der R+V BKK.
Sie haften für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der ePA oder der ePA-App, durch die Verletzung Ihrer in den Nutzungsbedingungen festgelegten Pflichten oder durch die Beeinträchtigung der Systemsicherheit entstehen. Dazu zählt insbesondere die missbräuchliche Weitergabe von Zugangsdaten oder die Nutzung der ePA außerhalb der vorgesehenen technischen Umgebung.
Funktionsbeeinträchtigungen der ePA, die auf Hardwaremängel, technische Umgebungsbedingungen oder Fehlbedienung zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar. Die R+V BKK übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit extern bereitgestellter oder gespeicherter Datenbestände.
Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der elektronischen Patientenakte (ePA) und der zugehörigen App stehen ausschließlich der R+V BKK zu. Die R+V BKK räumt Ihnen ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und auf die Dauer dieses Nutzungsvertrages beschränktes Nutzungsrecht ein. Dieses Recht umfasst die Verwendung der ePA-App zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken, insbesondere zur Speicherung, Übermittlung und Verwaltung eigener Gesundheitsdaten.
Die ePA-App, einschließlich aller darin enthaltenen Programmcodes, Datenbanken, Texte, Grafiken und sonstigen Inhalte, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung, die über die in diesem Nutzungsvertrag ausdrücklich eingeräumten Rechte hinausgeht, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der App oder einzelner Bestandteile ohne vorherige schriftliche Zustimmung der R+V BKK, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Die R+V BKK ist berechtigt, die ePA-App sowie deren Inhalte und Funktionen jederzeit weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu aktualisieren. Dies umfasst insbesondere technische Aktualisierungen (Software-Updates), Sicherheitsanpassungen sowie Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen einzelner Funktionen, sofern diese zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Nutzerfreundlichkeit oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich oder sachgerecht sind.
Die R+V BKK kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit des Nutzungsvertrags ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse besteht, insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklungen, gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen oder zur Klarstellung bestehender Regelungen.
Die R+V BKK informiert Sie über geplante Änderungen der Nutzungsbedingungen direkt innerhalb der ePA-App. Die Änderungen werden wirksam, sobald Sie den geänderten Nutzungsbedingungen zustimmen.
Die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen können Sie jederzeit über die ePA-App im Bereich „Profil / Einwilligungen & Widersprüche“ einsehen.
Lehnen Sie eine Änderung der Nutzungsbedingungen ab, ist eine weitere Nutzung sowie eine aktive Verwaltung der ePA über die ePA-App nicht mehr möglich. Das Fortbestehen der elektronischen Patientenakte selbst bleibt hiervon unberührt, solange kein Widerspruch durch Sie gegen eine bestehende ePA nach den gesetzlichen Vorgaben erklärt wird.
Die Nutzung der ePA-App kann aus verschiedenen Gründen enden:
Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses erlischt das für Sie eingeräumte Recht, die ePA-App zur Verwaltung der elektronischen Patientenakte zu verwenden.
Die R+V BKK bietet Ihnen einen Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen der ePA während der üblichen Bürozeiten von 09:00 bis 17:00 Uhr beantwortet. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der R+V BKK zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.
Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Verbraucher und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der ePA in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in Ziffer 12.1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn der Ziffer 12 ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d. h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu Ihrer gewerblichen noch zu Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.