Sie sind bei uns versichert? Dann bekommen Sie – wie alle gesetzlich Krankenversicherten – ab Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Sie müssen hierfür nichts machen, wir richten die ePA automatisch für Sie ein. Hier werden Ihre relevanten medizinischen Daten abgelegt – individuell und nach den höchsten Sicherheitsstandards.
Die ePA wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessern und so gezielt die Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. So werden Therapien besser auf Vorerkrankungen abgestimmt. Auch Zusammenhänge zu früheren Symptomen und aktuellen Erkrankungen lassen sich leichter erkennen. Der elektronische Medikationsplan hilft, gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln ausfindig zu machen.
Bitte beachten Sie auch die detaillierten, rechtsgültigen Informationen zur ePA nach §343 Abs.1a SGB V.
Einen Erklärfilm zu den Vorteilen der ePA für alle und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der gematik GmbH.
Oftmals liegen wichtige Befund- oder Behandlungsberichte aus vorhergehenden Behandlungen der Patienten oder auch Informationen zur aktuellen Medikation nicht zeitgerecht und vollständig vor. Die ePA setzt genau da an: Sie vernetzt Versicherte mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Viele bisher analog ablaufende Arbeitsschritte werden durch die ePA digitalisiert und vereinfacht. Statt einer Blattsammlung zu Hause oder einzelnen Befunden in den Softwaresystemen verschiedener Praxen stehen Ärzten sowie Versicherten die relevanten Informationen und Dokumente sicher und auf einen Blick zur Verfügung. So können unnötige, belastende Mehrfachuntersuchungen oder auch unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden – und es bleibt mehr Zeit für die Behandlung der Patienten.
Ihre Daten, wie z. B. Diagnosen, Befunde oder Medikationspläne, werden von Ärzten und anderen medizinischen Leistungserbringern, wie z. B. Krankenhäuser in der ePA abgelegt. Diese Daten können von den Leistungserbringern für einen bestimmten Zeitraum nach Ihrem Besuch oder Ihrer Behandlung gelesen werden.
Sie benötigen die kostenfreie ePA-App der R+V BKK nur dann, wenn Sie die ePA selbst einsehen und verwalten möchten. Sie haben mit der App die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsunterlagen hochzuladen. Einzelne Zugriffsrechte können Sie beschränken oder zeitlich eingrenzen, damit entscheiden Sie selbst, wer Ihre Daten einsehen kann.
Sie können jederzeit gegen die ePA widersprechen. Sollte bereits eine ePA angelegt sein, so wird diese gelöscht. Ein Widerspruch hat für Ihre Gesundheitsversorgung keinerlei Nachteile. Der mehrstufige Widerspruch zur ePA ist in den Formularen ausführlich erläutert.