Sie sind bei uns versichert? Dann bekommen Sie – wie alle gesetzlich Krankenversicherten – seit Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Sie müssen hierfür nichts machen, wir richten die ePA automatisch für Sie ein. Hier werden Ihre relevanten medizinischen Daten abgelegt – individuell und nach den höchsten Sicherheitsstandards.
Grundsätzlich ist keine ePA-App nötig, um von all diesen Vorteilen zu profitieren.
Bitte beachten Sie auch die detaillierten, rechtsgültigen Informationen zur ePA nach §343 Abs.1a SGB V.
Sie benötigen die kostenfreie ePA-App der R+V BKK nur dann, wenn Sie die ePA selbst einsehen und verwalten möchten. Sie haben mit der App die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsunterlagen hochzuladen. Einzelne Zugriffsrechte können Sie beschränken oder zeitlich eingrenzen, damit entscheiden Sie selbst, wer Ihre Daten einsehen kann.
Sie können jederzeit gegen die ePA widersprechen. Sollte bereits eine ePA angelegt sein, so wird diese gelöscht. Ein Widerspruch hat für Ihre Gesundheitsversorgung keinerlei Nachteile. Der mehrstufige Widerspruch zur ePA ist in den Formularen ausführlich erläutert.