Unter dem Begriff alternative Medizin werden Heilmethoden zusammengefasst, die sich als Alternative zur klassischen, an Hochschulen gelehrten Schulmedizin verstehen.
Als BKK-Leistung bieten wir unseren Versicherten zur Zeit folgende Naturheilverfahren an:
Die Homöopathie und anthroposophische Medizin gehören ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb darf auch die R+V BKK diese Leistungen ab diesem Zeitpunkt weder über die Satzung noch im Rahmen besonderer Versorgungsverträge anbieten oder bezuschussen.
Falls Sie diese Leistungen weiter nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen, eine passende private Zusatzversicherung abzuschließen. Die R+V Krankenversicherung AG bietet dafür z. B. den Tarif NaturMedizin (N1U) an.