Bonusprogramm „Mein AktivBonus“

Gesundheitsbewusstes Verhalten belohnen wir im Rahmen von „Mein AktivBonus“ mit 10 EUR je durchgeführter Maßnahme, egal ob Vorsorge, Fitness oder Impfung.

Teilnehmen können alle Mitglieder der R+V BKK sowie ihre mitversicherten Angehörigen. Voraussetzung ist die Durchführung bestimmter Maßnahmen, die Sie mit Hilfe Ihrer Bonuskarte nachweisen.

Kinder unter 15 Jahren können am Kinderbonusprogramm Mein AktivBonus KIDS teilnehmen.

Unsere Bonusmaßnahmen

Für das Erreichen des Bonus müssen Sie die jeweiligen Maßnahmen im Kalenderjahr durchgeführt haben. So können Sie beispielsweise jährlich eine Zahnvorsorge oder einen Präventionskurs einreichen, den Check-up allerdings nur in dem Jahr, in dem die Untersuchung tatsächlich stattgefunden hat. Als Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen können ausschließlich die gesetzlichen Untersuchungen anerkannt werden – die Abrechnung erfolgt dann über die elektronische Gesundheitskarte. Wir belohnen jede Maßnahme mit jeweils 10 EUR:

So erhalten Sie Ihren Bonus

Einfach wie noch nie! Kreuzen Sie die absolvierten Maßnahmen auf Ihrer Bonuskarte an. Ein Stempel vom Arzt ist nicht mehr erforderlich.

Sie haben die Wahl, wie Sie uns Ihre Angaben zukommen lassen:

  • Digital – ganz bequem online über „Meine R+V BKK".
  • Per Post – senden Sie uns Ihre unterschriebene Bonuskarte zu.

Pro Bonusjahr ist unabhängig vom gewählten Weg nur eine Einreichung möglich. Bitte reichen Sie Ihre Angaben spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres bei uns ein.

Unser Bonusprogramm jetzt auch digital!

Ab sofort können Sie Ihr Bonusprogramm ganz bequem online verwalten – in unserer Geschäftsstelle „Meine R+V BKK". Ob Bonuspunkte einreichen, den aktuellen Stand einsehen oder die Bonusprogramme Ihrer mitversicherten Kinder im Blick behalten: Alles ist jetzt nur wenige Klicks entfernt.

Haben Sie für das laufende Bonusjahr noch keine Bonuskarte eingereicht? Dann nutzen Sie doch gleich unser neues digitales Angebot – schnell, einfach und ohne Papierkram.

Noch nicht registriert?

Dann registrieren Sie sich jetzt ganz einfach hier: https://meine.ruv-bkk.de/register/default/index

Sie möchten trotzdem eine Papierkarte?

Kein Problem! Bonuskarten können Sie gerne online bestellen oder telefonisch unter 0611 99909-0 bei uns anfordern.

Bitte beachten Sie: Für jedes Familienmitglied benötigen Sie eine eigene Bonuskarte. Die Karte erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen bequem per Post.

Teilnahme an Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Im Alter von 18 bis 34 Jahren kann diese Untersuchung einmal durchgeführt werden. Ab dem Alter von 35 Jahren ist diese Untersuchung alle drei Jahre möglich.

Teilnahme an den Untersuchungen zur Krebs-Früherkennung. Dank der regelmäßigen Untersuchungen, können bösartige Krebserkrankungen in einem frühen Stadium entdeckt und Leben gerettet werden. Ihre Teilnahme belohnen wir mit einem Bonus von 10 EUR je Untersuchung. Welche diese sind, erfahren Sie hier.

Die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft tragen dazu bei, mögliche Veränderungen, die die Gesundheit von Mutter und Kind beeinträchtigen können, rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Diese Maßnahme kann im Kalenderjahr für den Bonus einmal berücksichtigt werden. Um welche Vorsorgeuntersuchungen es sich handelt, erfahren Sie hier.

Jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung und Überprüfung von Zahnprothesen. Bis zum Alter von 18 Jahren eine Untersuchung im Kalender-Halbjahr, ab 18 Jahren eine Untersuchung im Jahr.

Es werden die drei folgenden gesetzlichen Screenings anerkannt: Chlamydien-Screening (für Frauen bis 25 Jahre), Mammographie-Screening (für Frauen alle zwei Jahre zwischen 50 und 69 Jahren) und Bauchaorten-Screening (für Männer einmalig ab 65 Jahren).

„Impfen nützt – impfen schützt“, daher belohnen wir vollständig abgeschlossene Impfungen, soweit diese den aktuell gültigen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut entsprechen.

Sie wollen Ihren Bonus weiter aufstocken? Dann können Sie aus den folgenden Maßnahmen maximal zwei weitere Aktivitäten einreichen:

Sie sind aktives Mitglied in einem Fitness-Studio, in einem Sportverein, in einer Hochschulsport- oder Betriebssportgruppe und trainieren regelmäßig.

Sie nehmen an einer zertifizierten Maßnahme zur Primärprävention teil.

Sie erwerben ein Sportabzeichen bei einem qualifizierten Sportbund oder Sportverband.

Sie beteiligen sich an einer sportlichen Aktivität, bei der das gemeinsame Bewegungstraining im Vordergrund steht, wie zum Beispiel einem Fußballturnier oder einer geführten Wanderung.