Rückenschmerzen können die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Häufig liegen Fehlhaltungen, Überlastung oder Abnutzungen der Wirbelsäule zugrunde. Dadurch können Nerven gereizt werden, was zu ausstrahlenden Schmerzen, Taubheitsgefühlen oder Schwäche führt.
Wenn Medikamente und Krankengymnastik nicht helfen, können minimal-invasive Eingriffe unter CT- oder Röntgen-Kontrolle helfen. Dabei spritzt der Arzt punktgenau entzündungs- und schmerzhemmende Medikamente. So lassen sich Beschwerden oft wirksam lindern – ganz ohne Operation oder Vollnarkose.
Das bundesweit gültige Leistungsangebot richtet sich an Versicherte mit Schmerzen in den folgenden Bereichen:
Die Leistungen umfassen:
Die Vergabe eines Behandlungstermins erfolgt so schnell wie möglich – spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Notwendigkeit der Behandlung festgestellt wurde.
Die geplanten Eingriffe dürfen nur dann ambulant (also ohne Krankenhausaufenthalt) durchgeführt werden, wenn Art und Umfang des Eingriffs sowie Ihr Gesundheitszustand dies nach den medizinischen Regeln sicher erlauben.
Sie können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V BKK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die R+V BKK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.
Ihre Teilnahme endet:
Unser Service-Team hilft Ihnen unter der Rufnummer 0611 99909-0 gerne bei der Suche nach einer am Vertrag teilnehmenden Ärztin oder eines Arztes in Ihrer Nähe.
Rückenschmerztherapie (Grönemeyer)