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Bildgesteuerte Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich

Rückenschmerzen können die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Häufig liegen Fehlhaltungen, Überlastung oder Abnutzungen der Wirbelsäule zugrunde. Dadurch können Nerven gereizt werden, was zu ausstrahlenden Schmerzen, Taubheitsgefühlen oder Schwäche führt.

Wenn Medikamente und Krankengymnastik nicht helfen, können minimal-invasive Eingriffe unter CT- oder Röntgen-Kontrolle helfen. Dabei spritzt der Arzt punktgenau entzündungs- und schmerzhemmende Medikamente. So lassen sich Beschwerden oft wirksam lindern – ganz ohne Operation oder Vollnarkose.

Das bundesweit gültige Leistungsangebot richtet sich an Versicherte mit Schmerzen in den folgenden Bereichen:

  • Brust- und Halswirbel
  • Lendenwirbel
  • Iliosakralgelenk (Kreuzbein-Darmbein-Gelenk)

Die Leistungen umfassen:

  • Eine gründliche Untersuchung, Erklärung und Behandlung durch erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte.
  • Die Durchführung der vereinbarten Behandlungen entsprechend den Vorgaben dieses Vertrages:
    • Spritzenbehandlungen an der Brust-, Hals- oder Lendenwirbelsäule (bis zu 3 Sitzungen).
    • Spritzenbehandlungen am Iliosakralgelenk (bis zu 3 Sitzungen).
    • Spezielle Verfahren zur Behandlung von schmerzhaften Wirbelgelenken, z. B. durch gezielte Wärme- oder Kälteanwendungen an den Nerven.
    • Wärmebehandlungen (Thermomodulation) an der Bandscheibe.
  • Die Aufnahme in ein spezielles Behandlungsprogramm nach § 140a SGB V, das eine abgestimmte und qualitativ gesicherte Versorgung bietet.
  • Eine einheitliche Dokumentation der Behandlungsschritte sowie eine Befragung zur Zufriedenheit.
  • Eine Vergütung, die alle notwendigen Behandlungsschritte umfasst.

Die Vergabe eines Behandlungstermins erfolgt so schnell wie möglich – spätestens innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Notwendigkeit der Behandlung festgestellt wurde.

Die geplanten Eingriffe dürfen nur dann ambulant (also ohne Krankenhausaufenthalt) durchgeführt werden, wenn Art und Umfang des Eingriffs sowie Ihr Gesundheitszustand dies nach den medizinischen Regeln sicher erlauben.

  • Die Teilnahme ist für Sie zuzahlungsfrei und dauert, bis die Behandlung beendet ist.
  • Ihre Teilnahme beginnt mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen dieses Vertrages nur Fachärztinnen und -ärzte auswählen können, die selbst an diesem Vertrag teilnehmen.

Sie können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V BKK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die R+V BKK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.

Ihre Teilnahme endet:

  • im Regelfall mit dem Ende der Behandlung
  • mit dem Widerruf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung zur Behandlung im Rahmen der vertraglichen Therapie
  • mit dem Widerruf der Einwilligungserklärung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Rahmen der Teilnahme an der vertraglichen Therapie
  • bei Kündigung aus wichtigem Grund, z. B. gestörtes Verhältnis zu Arzt bzw. Ärztin, Wohnortwechsel
  • mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der R+V BKK
  • bei einem Wechsel zu einer Praxis, die nicht an diesem Vertrag teilnimmt
  • mit dem Ende dieses Vertrages
  • mit Ihrer Ausschreibung durch die R+V BKK bei Verstößen gegen Ihre vertraglichen Pflichten
  • mit Beendigung der Teilnahme der R+V BKK an diesem Vertrag

Unser Service-Team hilft Ihnen unter der Rufnummer 0611 99909-0 gerne bei der Suche nach einer am Vertrag teilnehmenden Ärztin oder eines Arztes in Ihrer Nähe.

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